Verhalten bei…

… einer Festnahme

Zunächst muss euch mitgeteilt werden, dass ihr Beschuldigter seid und was euch konkret zur Last gelegt wird. Nach der erfolgten Identitätsfeststellung habt ihr das Recht, die Aussage zu verweigern, wovon ihr unbedingt Gebrauch machen solltet. Das deutsche Rechtssystem sieht vor, dass durch die Verweigerung der Aussage bei der Polizei oder vor Gericht, euch keine Nachteile erwachsen dürfen.

Tipps für Festgenommene:

§ Keine Angaben zur Sache
§ Verweigert alle Unterschriften
§ Keine Passwörter von Handys oder PCs raus geben
§ Lasst euch nicht in Gespräche verwickeln
§ Keine Aussage ohne Anwalt/Anwältin
§ Ihr habt das Recht nach einem Anwalt/einer Anwältin zu verlangen
§ Kontaktiert die Fanhilfe Hertha BSC oder direkt eine*n Anwalt/Anwältin (bei Auswärts- und Heimspielen von Hertha BSC ist stets unsere Spieltagsanwältin vor Ort)

Wenn ihr Zeugen/Zeuginnen einer Festnahme seid:

§ Ruft die Fanhilfe Herha BSC an (wir benötigen am besten den Vor- und Zunamen sowie Geb.- Datum des Festgenommenen)
§ Lasst keine Zeit verstreichen
§ Sichert ggf. Beweismittel (Videos / Fotos / Tonaufnahmen)
§ Fragt weitere Zeugen
§ Fertigt ein Gedächtnisprotokoll an

Wichtig:

Das Notfall-Telefon der Fanhilfe Hertha BSC ist an Spieltagen immer zu erreichen. Im Notfall sprecht auf die Mailbox und hinterlasst den Namen und Vornamen des Beschuldigten. Wir rufen schnellstmöglich zurück.

… bei Erhalt einer schriftlichen Vorladung als Beschuldigter

Informiert die Fanhilfe Hertha BSC und das unabhängig davon, ob ihr bereits Mitglied seid oder nicht. Ihr müsst den Termin nicht wahrnehmen und wir raten euch auch davon ab. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass keine positiven Effekte aus einem Erscheinen zu ziehen sind. Eventuelle Schritte sollten unbedingt anwaltlich vorbesprochen werden.

… bei Erhalt einer schriftlichen Vorladung als Zeuge

Die Polizei muss einem mitteilen, dass man als Zeugen befragt wird. Hier gilt: Wenn man aussagt, muss es der Wahrheit entsprechen. Ansonsten droht eine Anzeige wegen Strafvereitelung oder Falschaussage. Es ist weder strafbar, noch ordnungswidrig, bei einer polizeilichen Zeugenvernehmung nicht zu erscheinen. Der Vorladung muss also nicht Folge geleistet werden. Das gilt ebenfalls, wenn euch die Beamten mündlich dazu auffordern.

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass keine positiven Effekte aus einem Erscheinen zu ziehen sind. Jede Aussage kann gegen euch oder andere verwendet werden. Eventuelle Schritte sollten unbedingt anwaltlich vorbesprochen werden.

Anderes gilt nur bei einer staatsanwaltschaftlichen Vernehmung, welcher Folge geleistet werden muss. Lasst Euch hier anwaltlich beraten und kontaktiert uns.

… bei einer schriftlichen Vorladung zur Erkennungsdienstlichen Behandlung

Die Polizei fordert häufig per Brief auf, zur ED-Behandlung zu müssen. Dies sind in der Regel aber keine förmlichen Bescheide. Einer einfachen Aufforderung zur „präventiven“ (vorbeugenden) ED- Behandlung muss nicht Folge geleistet werden. Nur wenn ein vollziehbarer Bescheid vorliegt muss man erscheinen (in der Regel per Postzustellungsurkunde / gelber Umschlag).

Lädt die Polizei aber „strafverfolgend“ vor, so ist ein förmlicher Bescheid nicht erforderlich, häufig aber ist die Maßnahme unzulässig, da sie nicht erforderlich ist. Auch hier sollte die Fanhilfe Hertha BSC oder direkt ein Anwalt/ eine Anwältin kontaktiert werden. Die genauen Feinheiten sind meist nur für einen Juristen auseinanderzuhalten.

Eine erkennungsdienstliche Behandlung wird oftmals aber direkt nach oder noch während der Festnahme durchgeführt. Dabei werden Fotos von euch und von besonderen Merkmalen angefertigt. Ebenfalls gehören hier Fingerabdrücke und Handflächenabdrücke dazu.

Grundsätzlich gilt: Keine Maßnahme freiwillig über sich ergehen lassen! Vorher muss Euch immer rechtliches Gehör gewährt werden. Verlangt nach anwaltlichem Beistand.

Tipp:
§ Verhaltet Euch ruhig
§ Lasst Euch nicht provozieren
§ Fangt Euch keine zusätzlichen Anzeigen § Bleibt freundlich
§ Macht keine Angaben zur Sache

… bei Ankündigung zur Entnahme einer DNA-Probe

Auf keinen Fall freiwillig abgeben! Ein richterlicher Beschluss ist hier notwendig. Fragt bei der Fanhilfe Hertha BSC nach.

… bei einer Blutentnahme

Früher benötigten die Polizeibeamten noch einen richterlichen Beschluss zur Anordnung von Blutentnahmen. Mittlerweile reicht die eigene Anordnung durch „Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft“, sprich der Polizei selbst, aus.

… Festhaltung OHNE Haftbefehl

Verhaltet euch ruhig, macht keine Aussagen oder Angaben, kontaktiert den anwaltlichen Beistand und bleibt geduldig. Die Polizei kann Euch beim Vorwurf einer Straftat bis zum Ablauf des Folgetages ohne Angabe von Gründen festsetzen.

… nach einer Verletzung durch einen Polizeibeamten

Es ist extrem schwierig, einen Polizeibeamten für sein Fehlverhalten zu belangen. Wir raten in einem solchen Fall zu einem sehr überlegtem Vorgehen, da die Anzeige gegen einen Polizisten meist eine Gegenanzeige wegen Widerstand nach sich zieht. Sollte euch durch einen Polizeibeamten Verletzungen zugefügt worden sein, dann versucht Beweismaterial zu finden (Zeugen; Videoaufnahmen etc.) und merkt euch die Dienstnummer des Beamten oder in welches Fahrzeug er einsteigt/ welcher Einheit er angehört.

Bei schwerwiegenden Verletzungen, sind diese von einem Arzt/einer Ärztin oder im Krankenhaus schnellstmöglich zu attestieren. Fertigt Fotos von euch zum Tatzeitpunkt an.

… einem Strafbefehl

Ein Strafbefehl ist eine Verurteilung/Bestrafung ohne Gerichtsverhandlung. Hier kann man innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt Einspruch einlegen (schriftlich). Wendet Euch nach Erhalt umgehend an die Fanhilfe Hertha BSC. Wir helfen euch bei der Vermittlung eines Rechtsbeistandes.

… Hausdurchsuchung / Polizei vor der Tür

Keine Durchsuchung ohne Durchsuchungsbeschluss! Lasst euch diesen zeigen BEVOR die Beamten in eure Wohnung gelangen. Ihr habt das Recht, einen neutralen Zeugen (den Nachbarn) hinzuzurufen, da es euch meist nicht gestattet ist, der Durchsuchung beizuwohnen.

Bewahrt Ruhe!

Sollte auf dem Beschluss ein bestimmter Gegenstand genannt sein, kann dieser, sofern man davon ausgeht, dass er ohnehin aufgefunden wird, auch herausgegeben werden. Dies unterbindet dann das weitere Suchen in der gesamten Wohnung und kann Zufallsfunde für die Polizei verhindern.