Stadionverbote

Trotz erwiesener Unwirksamkeit und erheblicher rechtlicher Probleme stellen Stadionverbote leider nach wie vor ein gängiges Repressionsinstrument dar. Stadionverbote können sowohl als Bewährungsauflage durch das Gericht angeordnet, als auch insbesondere durch die Vereine bzw. den DFB ausgesprochen werden.

Nachfolgend soll es um das Verhalten gehen, wenn ein Stadionverbot durch einen Verein ins Haus steht.

Generell gilt wie immer: Sobald ihr Post von einem Verein bekommt, indem beabsichtigt wird euch ein Stadionverbot auszusprechen, tretet an uns heran. Wir nehmen uns gerne die Zeit und besprechen mit euch das weitere Vorgehen.

In der Regel erhaltet ihr zunächst ein Schreiben, aus welchem hervorgeht, dass der Verein beabsichtigt euch gegenüber ein Stadionverbot auszusprechen. Ihr habt daraufhin die Möglichkeit der Anhörung. Dieses Recht wurde von den Fanszenen und Fanhilfen in Deutschland mit rechtlicher Unterstützung erkämpft. Es lohnt sich daher grundsätzlich über eine Teilnahme nachzudenken. Hierbei sitzt ihr einer Stadionverbotskomission gegenüber, die über euren Sachverhalt entscheidet. Neben dem Sicherheitsbeauftragten sind das in der Regel auch Fanbetreuung und/oder Fanprojekt.

Leider werden die meisten Anhörungen zu Stadionverboten allerdings vor Abschluss eines gerichtlichen Verfahrens durchgeführt. Die Anwesenden können daher im Nachgang vor Gericht als Zeugen geladen werden und genießen grundsätzlich kein Schweigerecht. Überlegt euch also genau, ob ihr daran teilnehmen und was ihr sagen wollt – sprecht es vorher am besten mit uns ab!

Solltet ihr die Anhörung wahrnehmen wollen, ist es möglich, dass die Vereine ihr Anhörungsrecht an den Verein abgeben, dessen Fan man ist. Auch in dieser Hinsicht unterstützen wir euch gerne.

Sollte das Stadionverbot ausgesprochen worden sein, ihr wurdet im gerichtlichen Verfahren jedoch freigesprochen oder das Verfahren wurde eingestellt, habt ihr unter Umständen einen Anspruch darauf, dass auch das Stadionverbot aufgehoben wird. Auch wenn wir uns wiederholen gilt daher:

Kommt zu uns, sobald es um Stadionverbote geht – wir versuchen euch zu helfen!