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Pressemitteilung: Klage gegen erneute Verweigerungshaltung des LKA Berlin

Die Auskunft zu gespeicherten Daten aus Polizeidateien ist ein Rechtsanspruch. Doch das LKA Berlin tritt seine Pflicht, diesem nachzukommen, erneut mit Füßen und wird sich nun dafür zum wiederholten Male vor dem Verwaltungsgericht verantworten müssen.

Dazu erklärt die Fanhilfe Hertha B.S.C.:

„Obwohl das LKA Berlin in der Vergangenheit mehrfach juristische Auseinandersetzungen zum Thema Datenauskunft verloren hat, blockieren die zuständigen Stellen weiter. Diese Verweigerungshaltung lassen sich nun zwei Herthaner, die im Herbst letzten Jahres ihr Auskunftsersuchen aus der Datei Szenekunde Sport eingereicht haben, nicht länger gefallen. Sie haben Klage auf Datenauskunft beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht und werden dabei von der Fanhilfe Hertha B.S.C. vollumfänglich unterstützt.

Seit etlichen Jahren versucht die Fanhilfe Hertha B.S.C. auf verschiedenen Wegen mehr Transparenz in die Datei Szenekunde Sport (ehemals Sportgewalt Berlin) zu bringen, sowie die Auskunftsrechte der von dieser polizeilichen Datensammelwut betroffenen Personen zu stärken. Leider müssen wir feststellen, dass es sich bei den politischen Ankündigungen zu diesem Thema wohl nur um Lippenbekenntnisse handelt. Eine ernsthafte und tief greifende Verbesserung hat es nicht gegeben, wie nun diese beiden Fälle deutlich aufzeigen. Daher fühlen wir uns in unserer Annahme gestärkt, dass diese Datei nicht auf rechtsstaatlichen Füßen steht. Wir werden aus diesem Grunde in den kommenden Monaten nichts unversucht lassen, diese Datei endlich und endgültig zu Fall zu bringen.“

Pressemitteilung: Dortmunder Polizei weiter auf Irrwegen

Die Polizei hat in den vergangenen Tagen pauschal Beschuldigtenvernehmungen an vermeintliche Straftäter im Rahmen des Spiels im Westfalenstadion, am 27.10.18, verschickt. Die zahlreichen Opfer des brutalen Polizeiangriffs warten jedoch immer noch vergeblich auf die Möglichkeit sich zu äußern.

Dazu erklärt die Fanhilfe Hertha B.S.C.: 

„Die einseitige und unsachliche Aufarbeitung der Vorfälle durch die Dortmunder Polizei setzt sich nun auch in deren Ermittlungsarbeit fort. Wenn Beschuldigtenvernehmungen wichtiger sind als Opferschutz, läuft etwas gehörig falsch! Die Straftäter in den Reihen der Polizei werden durch ihre eigenen Kollegen vor Ermittlungen geschützt und Woche für Woche wieder auf Fußballfans losgelassen.

Der Korpsgeist, auch in der Dortmunder Polizei, muss ein Ende haben. Die Ermittlungen gegen die Verantwortlichen des Angriffs der Polizei auf Fans, gegen die Verantwortlichen von unrechtmäßiger Freiheitsberaubung, sowie gegen die konkreten Verursacher von diversen Körperverletzungen an Herthanern, müssen endlich mit Nachdruck geführt werden. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf unsere Pressemitteilung vom 27.10.2018 sowie auf unsere Richtigstellung zu den Ereignissen im Westfalenstadion. Beide Ausführungen haben an Aktualität nicht verloren.“

Pressemitteilung: Genug ist genug!

Die gewalttätigen Übergriffe der Polizei im Westfalenstadion am 27.10.18 haben zu zahlreichen und teilweise erheblichen Verletzungen, sowie zu vorübergehender Freiheitsberaubung geführt. Die ersten betroffenen Personen haben nun Anzeige erstattet. Auch gegen falsche Anschuldigungen wurden rechtliche Schritte eingeleitet.

Dazu erklärt die Fanhilfe Hertha B.S.C.:

Viele Herthaner wurden im Rahmen des Angriffs der Polizei im Westfalenstadion verletzt. Unter anderem erlitt eine Person einen Trümmerbruch im Ellenbogen, einer weiteren wurde der Mittelhandknochen zertrümmert. Die zahlreichen Verletzungen sind von Ärzten dokumentiert. Diese und weitere Personen haben diesbezüglich die Rechtsanwaltskanzlei Lau & Meyer in Berlin mit der Einreichung von Strafanzeigen gegen die Verantwortlichen des Polizeieinsatzes beauftragt. Dies umfasst auch die Durchsetzung der Rechte derjenigen, die vom Verschließen des Ausgangsbereichs der Nordtribüne betroffen waren. Ebenso werden etwaige zivilrechtliche Ansprüche geprüft.

Die Fanhilfe Hertha B.S.C. unterstützt die verletzten Personen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche und Grundrechte. Ebenso rufen wir alle weiteren Personen, die durch den Polizeieinsatz verletzt wurden, dazu auf, ebenfalls ihre Verletzungen dokumentieren zu lassen und Anzeige gegen die Verantwortlichen des Polizeieinsatzes zu erstatten.

Darüber hinaus sind wir es allen verletzten Herthanern schuldig, uns gegen die herabwürdigenden Anfeindungen und falschen Anschuldigungen der Geschäftsführung von Hertha B.S.C. zu wehren. Die getätigten Äußerungen entbehren jeder Grundlage und können nicht unbeantwortet bleiben. Daher wurde ebenso Anzeige durch die Fanhilfe Hertha B.S.C. gegen Michael Preetz wegen Beleidigung und übler Nachrede erstattet. Genug ist genug!

Fanhilfe Hertha B.S.C.

Freispruch in Bielefeld: Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft enden in Sackgasse

Nicht nur das vermeidbare Pokal-Aus von Hertha B.S.C. am 28.10.2014 gegen Arminia Bielefeld sorgte für reichlich Kopfschütteln unter den mitgereisten Anhängern des Hauptstadtclubs, sondern auch der im Anschluss an die Partie stattfindende Polizeieinsatz (Meldung Fanhilfe Hertha B.S.C. vom 30.10.14). Die Polizei rechtfertigte ihre völlig überzogenen Maßnahmen nach dem Spiel damit, dass „mehrere, zwischenzeitlich erkannte auswärtige Tatverdächtige des Abbrennens der Pyrotechnik im Gästefanbereich vorläufig festgenommen werden sollten“ (Antwort im Landtag von NRW, Drucksache 16/7568). Gegen einen dieser angeblichen Täter ist nun das Urteil ergangen: Es lautet Freispruch.

Dazu erklärt die Fanhilfe Hertha B.S.C.: „Wir freuen uns sehr, dass die Gerechtigkeit gegen Willkür und Unwahrheiten gesiegt hat. Der aufgebaute Druck von Polizei und Politik hat zum Glück nicht dazu geführt, dass eine unschuldige Person verurteilt worden ist. Der lupenreine Freispruch mit bewiesener Unschuld ist eine schallende Ohrfeige für die zuständigen Ermittlungsbehörden in Bielefeld und Berlin.

Dieses Verfahren war in seiner Gänze vollkommen überflüssig und wäre auch vermeidbar gewesen, hätte die Polizei nicht eine schuldige Person gebraucht, um ihren missratenen Einsatz nach dem Spiel zu rechtfertigen. Eine objektive Betrachtung der Tatvorwürfe und der vorliegenden Beweise fand ebenso wenig statt wie entlastende Ermittlungen. Erneut wurde somit die klamme Staatskasse mit Kosten belastet, die eindeutig nicht hätten entstehen müssen. Ein zweifelhafter Zeuge, dessen Aussagen vor dem Gericht keinen Bestand haben, reicht eben nicht aus, damit eine unschuldige Person ihren Kopf für die desolate Arbeit der Sicherheitsbehörden hinhalten muss. Dies sah am Ende auch die Staatsanwaltschaft so und beantragte ebenfalls den Freispruch.

Jetzt ist der Verein Arminia Bielefeld am Zuge, das unberechtigt ausgesprochene Stadionverbot gegen diese nun freigesprochene Person unverzüglich aufzuheben. Wir fordern die Verantwortlichen in Bielefeld auf, diese Aufhebung mit demselben Arbeitseifer anzugehen, wie die vorschnelle und ohne Anhörung erfolgte Aussprache des Stadionverbots.“