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Fanhilfen kritisieren Beschlussvorschlag für Innenministerkonferenz

Auf der anstehenden Innenministerkonferenz (IMK) vom 04. bis 06. Dezember 2019 in der Hansestadt Lübeck sollen erneut Gesetzesverschärfungen gegen Fußballfans beschlossen werden (Hintergrund). Die IMK soll demnach unter anderem eine härtere Bestrafung des Abbrennens von Pyrotechnik, eine Reformierung des Landfriedensbruchs sowie den Entzug der Fahrerlaubnis bei Vergehen im Zusammenhang mit Fußballspielen beschließen. Die Fanhilfen kritisieren allein die Debatte über derlei Maßnahmen als realitätsfremd, unverhältnismäßig und rechtswidrig.

Erst kürzlich wurde im aktuellen Jahresbericht der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) der wiederholte Rückgang von eingeleiteten Strafverfahren und verletzten Personen im Zusammenhang mit Fußballspielen festgestellt – Ein Trend, der seit Jahren anhält. Weshalb nun also erneut Gesetze verschärft werden sollen, um Fußballfans noch mehr als ohnehin schon zu kriminalisieren, erscheint schleierhaft. Vielmehr scheint es ein erneut billigster Versuch, sich über kurzgedachte und ineffektive Maßnahmen als vermeintlich “durchgreifender” Law-and-Order-Politiker in der Öffentlichkeit profilieren zu wollen.

Die Erfahrung der Fanhilfen zeigt, dass die bereits existierenden Gesetze und weitgehenden Strafverfolgungsmöglichkeiten bei Fußballfans im Vergleich zu anderen gesellschaftlichen Gruppen bis zum letzten ausgereizt werden. Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit wird von Polizei und anderen Behörden oftmals kaum bis gar nicht beachtet. Ohne jemals einer Straftat schuldig gesprochen worden zu sein, mit einem bereits bei Zustellung Gebühren verursachenden Betretungsverbotsbescheid bedacht zu werden, ist Zeugnis dessen genug. Ähnliches gilt für die Speicherung in illegalen Polizeidateien, ohne darüber auch nur ansatzweise informiert zu werden. Was an Fußballfans aus Sicht der Sicherheitsbehörden „erfolgreich“ getestet wurde, trifft später auch alle anderen. Inwieweit der Entzug der Fahrerlaubnis beispielsweise zu sichereren Fußballspielen beitragen soll, bzw. dass umgekehrt eine Person, die im Stadion auffällig wird, gleichzeitig nicht fahrtüchtig sein soll, bedarf ebenso mindestens einer Erklärung.
Aus Sicht der Fanhilfen handelt es sich hierbei schlichtweg um Populismus und das auf Kosten von Freiheitsrechten eines jeden Einzelnen.

Bezüglich Pyrotechnik von einer gesellschaftlichen Missbilligung und dem Ausdruck zu verleihen in einer solchen Totalität zu sprechen, erscheint überdies mindestens anmaßend in Anbetracht sicherlich durchaus abweichender Meinungen bei nicht wenigen Menschen, die tatsächlich die Fußballstadien der Republik besuchen. Nicht nur als Fußballfan, sondern auch als gemeiner Steuerzahler fragt man sich doch eingängig, ob es nicht wichtigere Themen auf einer Innenministerkonferenz zu besprechen gibt, die die Gesellschaft in der Tat derlei missbilligt.

Insbesondere im Hinblick auf negative Beispiele in eben jenen Strafverfolgungsbehörden in der jüngsten Vergangenheit sowie eine mangelnde transparente Fehlerkultur und die daraus resultierenden Folgen.

Knochenbruch durch Polizeiknüppel bleibt legal

Nach Einlegung einer Beschwerde zur Einstellung von Ermittlungen gegen Polizisten (siehe PM vom 05.06.19), wird auch die Generalstaatsanwaltschaft in Hamm diese nicht weiter verfolgen.

Dazu erklärt die Fanhilfe Hertha B.S.C.:

„Die Generalstaatsanwaltschaft in Hamm macht sich zum willfährigen Erfüllungsgehilfen von prügelnden Polizisten und einem hetzenden Innenminister. Auch hier wird auf eine detaillierte Anzeige mit allgemeinen Anmerkungen, die keinerlei Bezug zu dem konkreten Fall besitzen, geantwortet. Eine Auseinandersetzung mit den erhobenen Vorwürfen hat wieder nicht stattgefunden. Diese Arbeitsweise lässt tief blicken und reiht sich nahtlos ein in die zahlreichen Fälle von Tolerierung massiver Polizeigewalt in ganz Deutschland.

Durch diese Vorgänge bestätigen sich unsere schlimmsten Befürchtungen, dass die Aufarbeitung der Geschehnisse vom 27.10.18 durch die Ermittlungsbehörden völlig einseitig geführt wird: Zahlreichen Strafbefehlen, Klageerhebungen und willkürlichen Stadionverboten stehen, trotz eindeutiger Beweislage, eingestellte Ermittlungsverfahren gegen prügelnde Polizisten gegenüber.

Für dieses schwere Versagen des Rechtsstaats tragen all jene die Verantwortung, die immer noch gegen die Kennzeichnungspflicht für Polizisten, sowie unabhängige Kontroll- und Ermittlungseinrichtungen hetzen. Die daraus bei vielen Personen entstehende Ablehnung staatlicher Institutionen wird dabei wissentlich in Kauf genommen.“

Brutaler Angriff auf Herthaner – Berliner Polizei mit neuer Eskalationsstrategie

Im Nachgang des Bundesligaheimspiels zwischen Hertha B.S.C. und dem VfL Wolfsburg kam es auf dem Olympischen Platz vor der Ostkurve zu einem brutalen Polizeiangriff auf abreisende Herthaner. Eine Meinungsverschiedenheit zwischen drei Herthanern nahm die Berliner Polizei zum Anlass, um wahllos und ungezügelt auf umstehende Fans einzuschlagen und Pfefferspray zu versprühen. Hierbei wurden auch als solche erkennbar auftretende und vermittelnd wirkende Mitarbeiter des Fanprojekts Berlin, der Fanbetreuung von Hertha B.S.C., sowie eine Rechtsanwältin tätlich angegriffen. 

Dazu erklärt die Fanhilfe Hertha B.S.C.:

„Ganz offensichtlich scheint die Berliner Polizei zu Beginn der Saison eine neue Eskalationsstrategie umzusetzen. Anders ist es nicht zu erklären, dass für die Festnahme eines Herthaners, dem lediglich ein leichtes Vergehen vorgeworfen wurde, unzählige Verletzte in Kauf genommen wurden. Wenn uns darüber hinaus von Zeugen Polizeiaussagen wie ‚Haut sie alle weg!‘ bestätigt werden, muss von einem geplanten Angriff der Berliner Polizei ausgegangen werden.

Die Entwicklung, dass Polizisten gegenüber Fußballfans außerhalb des rechtlichen Rahmens agieren, hat sich gestern Abend wieder einmal bestätigt. Solche Zustände kann kein Fußballfan befürworten. Ebenso stellen sie einen direkten Angriff auf den Rechtsstaat dar. Dass die Polizei es mit diesem nicht ganz genau nimmt, zeigen die später getätigten Aussagen eines Hundertschaftsleiters, der bereits noch vor Ort seine Kollegen zu sich holte und mit dem Satz ‚So, jetzt erkläre ich euch mal, was ihr in eure Berichte schreibt’, sein Verständnis von objektiven Polizeiberichten zum Ausdruck brachte. Ein solcher Versuch der Manipulation von Beweismitteln lässt uns fassungslos zurück.

Wir fordern die Verantwortlichen auf, alles für eine lückenlose Aufklärung dieses Angriffs zu tun, bis hin zu personellen und strafrechtlichen Konsequenzen. Wir als Fanhilfe Hertha B.S.C. werden eine solche Aufklärung auf allen Ebenen forcieren und diesen Prozess begleiten. Wenn nicht einmal mehr Mitarbeiter des sozialpädagogischen Fanprojekts, der Fanbetreuung oder Rechtsanwälte vor den Übergriffen der Beamten sicher sind, stellt sich uns die Frage, welche Grenzen die Polizei überhaupt noch kennt.“

Persönlichkeitsrechte werden bewusst verletzt

In den vergangenen Tagen haben Beamte des LKA Berlin gegenüber zahlreichen Herthafans sogenannte „Gefährderansprachen“ durchgeführt. Die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen wurden dabei massiv verletzt.

Dazu erklärt die Fanhilfe Hertha B.S.C.:

„Erneut nehmen es die Beamten des LKA mit Grundrechten von Fußballfans nicht so genau. Im Zuge von diversen ‘Gefährderansprachen’ gegenüber Herthanern wurden ganz bewusst, obwohl volljährig, Eltern und Familienangehörige der Betroffenen über angeblich bevorstehende Straftaten in Kenntnis gesetzt. So gelangten durch die Beamten des LKA Informationen an vollkommen Unbeteiligte, was einen massiven Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der vornehmlich unter 23 Jährigen darstellt. Woher diese ‚Erkenntnisse‘ nun so plötzlich kommen, blieb jeweils unklar. 

Dieses Vorgehen widerspricht sämtlichen rechtlichen Vorgaben. Ganz offensichtlich sollen vor der neuen Saison, völlig willkürlich, junge Menschen mit allen erdenklichen Mitteln eingeschüchtert werden. Diese Farce, die auch an Hilflosigkeit nicht mehr zu überbieten ist, muss sofort gestoppt werden! Wir fordern die zuständigen Beamten auf, sich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu bewegen und stehen allen Betroffenen mit Rat und Tat zur Seite.“

Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats steht auf dem Spiel

Nach dem brutalen Angriff der Dortmunder Polizei am 27.10.2018 erstatteten verletzte Herthaner Anzeigen gegen die Einsatzleitung (siehe PM vom 07.11.18). Die Staatsanwaltschaft sieht nun keinen Grund, die Ermittlungen weiter zu verfolgen.

Dazu erklärt die Fanhilfe Hertha B.S.C.:

„Ein durch Knüppelschläge der Polizei verursachter mehrfacher Bruch des Mittelhandknochens, 2 1/2 Monate Krankschreibung und heute noch Schmerzen bei der Arbeit reichen der Staatsanwaltschaft Dortmund nicht aus, um den eindeutigen Vorwürfen weiter nachzugehen. Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens ist ein handfester Skandal. Ohne die betroffene Person angehört zu haben, soll die Polizeigewalt unter den Tisch gekehrt werden. Um der ganzen Sache noch die Krone aufzusetzen, hat diese verletze Person natürlich eine Gegenanzeige von der Polizei erhalten.

Wir werden diese Zustände im Sinne der verletzten Herthaner nicht tatenlos hinnehmen und alle Betroffenen weiter unterstützen. Die Verletzungen des Fans waren nicht einmal im Rahmen der Auseinandersetzungen mit der letztlich sichergestellten Fahne entstanden, sondern sind das Resultat eines übermotivierten Beamten. Dieser hatte am äußersten Rand des Blockes auf jene Fans eingeschlagen, die versucht hatten, ihre normalen, am Zaun hängenden Fahnen, abzuhängen.

Dieser Fall zeigt wieder einmal, wie ungenügend und mit welcher Oberflächlichkeit, Anzeigen gegen Polizeibeamte verfolgt und bearbeitet werden. Dafür braucht es dringend eine unabhängige Instanz, die sich diesen Fällen annimmt und frei von Korpsgeist ermitteln kann.“