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Feindbild Fan der Berliner Polizei kennt keine Grenzen

Auch heute noch blicken wir fassungslos auf die Geschehnisse vom Samstag. Die negative Entwicklung der vergangenen Monate seit dem Heimspiel gegen Dynamo Dresden gipfelte in den gewaltätigsten Übergriffen der Berliner Polizei gegen Herthafans seit mehreren Jahrzehnten.

Immer wieder haben wir vor einer solchen Eskalation gewarnt und auf die Zunahme polizeilicher Provokationen hingewiesen. Zahlreiche Vermittlungs- und Gesprächsangebote durch Vereinsvertreter wurden jedoch von Seiten der Polizei und der Innensenatorin ausgeschlagen. Die von der Einsatzleitung langfristig vorbereitete Eskalation folgte dann vor der Ostkurve.

Ins negative Bild des Tages reihen sich ebenfalls Übergriffe der Polizei gegen die Gästefans aus Gelsenkirchen nahtlos ein. Laut Königsblauer Hilfe wurden Fans im Gästebereich durchgehend provoziert und bei der Abreise kam es am S-Bahnhof Olympiastadion zu massiver Polizeigewalt.

Und auch im Nachgang unterstreicht die Berliner Polizei mit ihrer veröffentlichten Mitteilung zu ihrem Einsatz die fehlende Grundlage und Unverhältnismäßigkeit ihres Handelns. Gespickt mit eklatanten Widersprüchen zur eigenen Darstellung am Samstagabend, fehlerhaften Informationen, im Konjunktiv formulierte Spekulationen die als Fakten herhalten sollen und krampfhaften Versuchen eine Rechtfertigung für den beispiellosen Gewaltexzess der Beamten zu finden, fehlt jeglicher Ansatz der Reflexion. 

Vielmehr wird das, durch das Verhalten der Beamten provozierte, Verweilen der Fans an einem Ort im Stadion als Störaktion deklariert und später ein Szenario fliegender Glasflaschen beschrieben, das faktisch gar nicht stattgefunden haben kann. Als angeblicher Auslöser und Begründung für die Eskalation wird nun eine neue fragwürdige Notwendigkeit des Einsatzes im Umlauf der Kurve benannt, obwohl die Konfrontation nach dem Spiel selbst noch damit begründet wurde, dass Fans die Beamten mit Schlagwerkzeugen angegriffen hätten.

Auch das weitere Beharren auf der Darstellung lediglich leicht verletzter Fans verhöhnt die Betroffenen des polizeilichen Gewaltexzesses. Mindestens vier Fans mussten umgehend ins Krankenhaus eingeliefert werden. Zwei Personen wurden erhebliche Gesichtsverletzungen durch die Beamten zugefügt mit Verdacht auf weitere Schäden am Kopf. Durch Schläge und Tritte verlor ein Fan kurzzeitig das Bewusstsein. Einer anderen Person wurde durch einen Faustschlag die Nase gebrochen. Das brutale Vorgehen der Polizei hat ebenfalls dazu geführt, dass auch Personen, die nicht der aktiven Fanszene zugerechnet werden können, verletzt worden sind. Darunter auch Angestellte von Hertha BSC, die das Geschehene, genauso wie gewählte Gremienvertreter des Vereins, aus der Nähe beobachten konnten.

Damit jedoch nicht genug: Mehrere vermummte und behelmte Einsatzkräfte hinderten am Abend auch noch Freunde der Verletzten daran, zu ihnen zu gelangen. Behelmt und in Vollmontur positionierten sich die Einheiten direkt vor dem Eingang zum Krankenhaus, während weitere Polizeikräfte die sich in der unmittelbaren Umgebung des Krankenhauses befindlichen Freunde durch die Straßen jagten und teilweise deren Personalien feststellten.

Ein weiterer daraus resultierender und anscheinend gewünschter Effekt war, dass Verletzte aus Sorge vor weiteren Repressalien andere Rettungsstellen aufsuchen mussten und sich dadurch die dringend notwendige ärztliche Versorgung verzögerte. 

Auch liegen uns zahlreiche Schilderungen weiterer Fans vor, die trotz gesundheitlicher Beschwerden davon gänzlich abgesehen haben eine Notaufnahme aufzusuchen, aus Angst dann ins Visier der Beamten zu geraten.

Wir sind und bleiben fassungslos ob dieser Szenen. Das „Feindbild Fan“ der Polizei scheint keine Grenzen mehr zu kennen.

Massiver Polizeiangriff gegen die Ostkurve

Vor dem heutigen Spiel gegen die Mannschaft aus Gelsenkirchen kam es zu massiver Polizeigewalt gegen wartende Fans am Eingang zur Ostkurve.

Schon am Eingang hielt sich die Polizei erneut nicht an Absprachen mit dem Verein und provozierte die anwesenden Fans. Es folgte dort bereits eine Festnahme ohne ersichtlichen Grund. Die Provokationen der Hundertschaften verlagerten sich anschließend in den Eingang zur Kurve. Gegen die im Vorbereich wartenden Fans wurde anlasslos massive Gewalt ausgeübt, samt großflächigem Einsatz von Pfefferspray.

Mindestens 30 verletzte Fans mussten sich anschließend von den Sanitätern behandeln lassen. Ebenso sind weitere Fans direkt durch Polizeigewalt schwerst verletzt worden und mussten in die Notaufnahme gebracht werden. Aktuell rechnen wir mit zahlreichen weiteren Verletzten, die sich in medizinische Behandlung begeben mussten oder durch Pfefferspray verletzt wurden.

Dieser heutige Angriff vor der Ostkurve ist der traurige Höhepunkt einer Eskalations- und Provokationsspirale der Polizei im Olympiastadion, die seit etwa einem halben Jahr durchgedrückt wird.

Vertreter des Vereins haben immer wieder im Dialog mit der Polizei versucht, eine Deeskalation herbeizuführen. Dass dies von der Einsatzleitung und der verantwortlichen Innensenatorin ganz offensichtlich nicht gewünscht ist, zeigt der heutige Tag. Wie auch schon in der Debatte rund um die IMK im vergangenen Dezember setzt Innensenatorin Spranger nicht auf Dialog, sondern einzig und allein auf Eskalation. Sie ist somit direkt verantwortlich für jede verletzte Person am heutigen Abend.

Unverletzlichkeit der Wohnung nicht für Fußballfans?!

Am 14.01.2026 flogen zum wiederholten Mal in der jüngeren Vergangenheit die Türen bei einigen Herthafans auf. Erneut ging es hierbei strafrechtlich um Lappalien. Diese Hausdurchsuchungen reihen sich in die zunehmend repressivere Arbeit der Berliner Polizei ein und können daher nicht losgelöst von dieser betrachtet werden. Diesmal wurden jedoch rechtsstaatliche Grenzen derart überschritten, dass selbst wir als Fanhilfe überrascht sind. Grund genug für uns, die Maßnahme als das zu benennen, was sie war – nämlich schlicht eklatant rechtswidrig und menschenunwürdig.

So wurde der Mehrheit der Betroffenen der Durchsuchungsbeschluss erst nach Betreten der Wohnung und teilweise erst nach Drängen der Betroffenen selbst vorgelegt. Die freiwillige Mitwirkung der Betroffenen wurde ignoriert, das Angebot, die gesuchten Gegenstände herauszugeben, um somit den Durchsuchungsbeschluss zu erfüllen, wurde ausgeschlagen.

Zimmer von Familienangehörigen wurden ohne entsprechende rechtliche Grundlage ebenfalls durchsucht. Der Vater eines Betroffenen musste sich gar mit erhobenen Händen an die Wand stellen, obwohl er zu keinem Zeitpunkt offiziell Betroffener der Maßnahme war. Die Mutter eines Betroffenen wurde beim gewaltsamen Stürmen der Wohnung – selbstredend ohne vorheriges Abwarten des selbstständigen Öffnens – körperlich angegangen.

Da die Durchsuchungen um 6 Uhr morgens stattfanden, waren zwei Betroffene beim Eintreffen der Beamten noch unbekleidet. Hierauf reagierten diese nicht etwa durch die Wiederherstellung der Privatsphäre, vielmehr wurde das Ankleiden der Personen sogar verweigert und erst nach mehrfachem Insistieren gestattet. Während der Durchsuchung waren die Beamten teilweise durchgängig vermummt und bewaffnet – ein Beamter gar mit einer Maschinenpistole.

Auch bei den beschlagnahmten Sachen ging es den Beamten nicht um Aufklärung oder Strafverfolgung. Vielmehr stand offensichtlich die Demütigung und das Zermürben der Betroffenen im Vordergrund. Anders ist es nicht zu erklären, dass einem Betroffenen seine Uhr – ohne dies im Protokoll zu vermerken – einem anderen sein fürs Studium benötigte Tablet während der Klausurenphase und bei einer weiteren Person wurden wiederum die Klamotten seiner Fangruppe beschlagnahmt. Darüber hinaus wurden von nicht beschlagnahmten persönlichen Gegenständen bis hin zu Passwörtern Fotos angefertigt.

Mehreren Betroffenen wurde der Zugang zu anwaltlicher Vertretung verweigert oder zumindest erschwert. Einer Person wurde das Telefonieren mit dem Rechtsbeistand lediglich nur über Lautsprecher und unter Mithören erlaubt. Einem Anderen wurde versucht, die eigene Anwaltswahl auszureden. Nach Abschluss der Maßnahme wurden die Wohnungen verwüstet hinterlassen, teilweise wurden gar die Lebensmittel von den eingesetzten Beamten durchsucht und entsprechende Unordnung geschaffen.

Eine Hausdurchsuchung ist immer ein tiefer Eingriff in die Grundrechte von Betroffenen, insbesondere in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 GG. Daher ist eine Durchsuchung der Wohnräume nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Zwar gibt es rechtlich keine Vorschriften dahingehend, hinsichtlich welcher Straftatbestände eine solche Maßnahme angemessen erscheint – in der Praxis wird sie jedoch häufig bezüglich eines der folgenden Delikte durchgeführt: Mord, Totschlag, Diebstahl, Hehlerei, Steuerhinterziehung, Kinderpornographie und Drogenhandel.

In den geschilderten Fällen ging es jedoch um Sachbeschädigung durch Graffiti an zwei Zügen und einen vermeintlichen Schaden von insgesamt 1.000,00 €. Die Betroffenen waren dabei mehrheitlich jünger als 21 Jahre, einer gar minderjährig. Weder die vorgeworfene Tat an sich noch die Straferwartung im Falle einer Verurteilung wäre daher auch nur ansatzweise vergleichbar zu den oben erwähnten Straftatbeständen.

Die Berliner Polizei hat mit diesem Vorgehen erneut und diesmal besonders eklatant den Boden des rechtsstaatlichen Handelns verlassen. Wir sind schockiert und empört darüber, uns einer Polizei gegenüber zu sehen, die zunehmend immer weniger Interesse an rechtmäßiger Arbeit, sondern schlicht an purer Provokation und Eskalation hat. Für uns ist klar, dass wir dies nicht stillschweigend akzeptieren, sondern vielmehr alle uns möglichen Wege ausschöpfen werden, um diesem rechtswidrigen Verhalten einen Riegel vorzuschieben.

Fans als Testobjekt: Englands Polizei setzt DNA-Spray ein

Bereits in der Vergangenheit wurden gegen Fußballfans immer wieder neue, weitergehende polizeiliche Maßnahmen eingesetzt, die völlig übertrieben waren bzw. sind. Diese wurden ganz bewusst durch die Sicherheitsbehörden im Fußballumfeld getestet und später auf andere gesellschaftliche Bereiche ausgedehnt. Beispiele hierfür sind unter anderem undurchsichtige und rechtswidrige Datenbanken, Aufenthaltsverbote und willkürliche Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit.

Die englische Polizei geht nun einen weiteren unverhältnismäßigen Schritt, in dem sie sogenanntes DNA-Spray großflächig gegen Fans einsetzen wird. Dieses Spray ist auf den ersten Blick unsichtbar, klebt aber auf der Haut und kann noch monatelang unter UV-Licht nachgewiesen werden.

Es braucht nicht viel Fantasie, um vorherzusagen, dass eine einmal dadurch markierte Person als hinreichend verdächtig angesehen wird, egal ob sie eine Straftat wirklich begangen hat oder nicht. Gleichzeitig ist diese Langzeit-Markierung von einzelnen Fans auch ganz grundsätzlich völlig unverhältnismäßig. Denn auch in England sind die Fußballstadien sichere Orte.

Es bleibt zu hoffen, dass diese Maßnahme doch noch zurückgenommen wird. Und bestimmt träumen auch schon die bekannten Scharfmacher von Polizeigewerkschaften und Innenpolitikern von einer Einführung dieses DNA-Spray hierzulande. Eine Einführung wäre in jedem Fall ein weiterer Radikalisierungsschritt im Umgang mit Fans und würde auf unseren lauten Widerstand treffen.

Nachfolgend findet ihr die übersetze Stellungnahme der Football Supporters’ Association vom 07. August 2025 (Quelle):

FSA-Erklärung: Einsatz von DNA-Spray durch die Polizei bei Fußballspielen

Nachdem in dieser Woche berichtet wurde, dass die Polizei von Cheshire plant, den Einsatz von DNA-Spray bei Polizeieinsätzen bei Fußballspielen auszuweiten, gab der Geschäftsführer der FSA, Kevin Miles, die folgende Erklärung ab: 

“Wir sind sehr besorgt darüber, dass Polizeikräfte weitgehend unbewiesene Technologien gegen Fans einsetzen.

Ein missbräuchlicher oder unüberlegter Einsatz von DNA-Spray durch Beamte könnte dazu führen, dass unschuldige Zuschauer in Strafverfahren verwickelt werden, für die es keinen Grund gibt.

Die Verhaftungsstatistiken zeigen weiterhin, dass Fußball eine überwältigend sichere Aktivität ist – mit nur 5,5 Verhaftungen pro 100.000 Zuschauer im letzten Jahr. Wir müssen uns also fragen: Ist dies notwendig und verhältnismäßig?

Besonders enttäuschend ist für uns – in einer Zeit, in der die Regierung Gesetze erlassen hat, um sicherzustellen, dass die Fans ein Mitspracherecht haben – das völlige Fehlen einer Konsultation durch die Polizei.”

Fliegender Irrsinn

Bei einem Heimspiel unseres Vereins gegen den KSC steht die jahrzehntealte Fanfreundschaft des blau-weißen Lagers im Mittelpunkt. Diese Freundschaft wird durch die gesamte Anhängerschaft beider Vereine getragen und gelebt. Gefahrenpotenzial oder Ähnliches ist somit nicht vorhanden. Dies sollte eigentlich auch bei der Berliner Polizei längst angekommen sein. Das dachten wir zumindest noch bis wenige Tage vor dem diesjährigen Spiel.

Doch wieder einmal handelte die Berliner Polizei entgegen jeder rationalen Denkweise. Denn zum Einstand der neuen Polizei-Einsatzleiterin wurde massiv aufgefahren. Bereits am Vorabend des Spiels standen drei Mannschaftswagen der Polizei vor dem Olympiastadion, während im Innern die Aufbauarbeiten für die Choreografie liefen. Am Spieltag selbst waren dann deutlich mehr Einsatzkräfte als sonst üblich rund um den Parkplatz vor dem Osttor positioniert. Ganz genau wurden diesmal auch die Kontrollen an den Eingängen durch die Polizei beobachtet. Die Kirsche auf der überflüssigen Repressionstorte war dann aber der Polizeihelikopter, der über mehrere Stunden hinweg über dem Stadiongelände kreiste.

Wofür oder weswegen dieser Irrsinn von der Polizei vollzogen wurde, ist mit Blick auf die oben genannten Rahmenbedingungen des Spieltags weiterhin unklar. Passiert ist im Zusammenhang mit dem Spiel wie zu erwarten war auch nichts, was diesen Einsatz im Nachgang irgendwie rechtfertigen würde. Klar ist hingegen nur, dass hier erneut erhebliche Steuermittel völlig unnötig verbrannt wurden. An dieser Stelle könnten wir jetzt zahlreiche Dinge in der Stadt aufzählen, für die angeblich kein Geld mehr vorhanden sein soll oder die dringend besser finanziert werden müssten. In Anbetracht der schieren Masse an solchen Positionen ersparen wir den politisch verantwortlichen Personen diese Auflistung aber gerne.

Dieser Einsatz ist darüber hinaus ein weiteres mahnendes Beispiel in der Diskussion über die mögliche Weitergabe der Einsatzkosten an die Vereine. Denn solange die Polizei ohne jegliche Kontrolle eigenständig und wie hier geschehen erneut völlig realitätsfern ihre Einsatzstärke samt Nutzung von Großgerät selbst festlegt, läuft die Erzählung vom angeblichen Verursacherprinzip der Mehrkosten ins Leere. Wenn für solch einen Irrsinn dann evtl. zukünftig Rechnungen an die Vereine geschickt werden, bleibt diesen nichts anderes übrig, als alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen, um jeden einzelnen Bescheid überprüfen zu lassen. Auf die bereits jetzt schon heillos unterbesetzten Verwaltungsgerichte kommt somit noch mal ein ganzer Schwung vermeidbare Mehrarbeit zu. Selbst die Befürworter einer Kostenweitergabe sehen an diesem Punkt mittlerweile ihre Felle wegschwimmen und bringen als fadenscheiniges Kompromissangebot einen pauschalen Fonds ins Spiel. Hier sollen die Vereine einzahlen und damit alle Rechtsmittel aus der Hand geben.

Das oben genannte Beispiel reiht sich ein in eine Liste von zahlreichen Spielen bundesweit, bei denen es zu überflüssigen und absurd geplanten Polizeieinsätzen kam. Fans werden unnötig überwacht, kontrolliert und gegängelt. Es ist rechtsstaatlich völlig widersinnig, solch einen Irrsinn zukünftig dann auch noch den Vereinen in Rechnung zu stellen. Um das abzuwenden, müssen diese endlich laut und deutlich widersprechen und aufhören, die erneut holen Phrasen ihrer Verbände kommentarlos mitzutragen.