Pressemitteilung: Nächster Freispruch für Herthafan am Amtsgericht Dortmund – Ermittlungsergebnisse nicht ausreichend

Die gegen einen Freispruch von Anfang Januar eingelegte Berufung, wurde gestern durch die Staatsanwaltschaft zurückgezogen. Somit ist der Herthafan, der im Zusammenhang mit den Ereignissen beim letzten Gastspiel im Westfalenstadion (Richtigstellung vom 28.10.2018) unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt war, rechtskräftig vom Amtsgericht Dortmund freigesprochen.

Dazu erklärt die Fanhilfe Hertha BSC:

„Der nächste rechtskräftige Freispruch für einen Herthaner, welcher mit Unterstützung der Fanhilfe erreicht wurde, lässt uns hoffnungsvoll auf die kommenden Monate blicken. Denn augenscheinlich folgen auch die Gerichte nicht blind den, von uns schon mehrfach kritisierten, Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft. Wir gehen davon aus, dass dies nicht der letzte Freispruch gewesen sein wird!“

Die Rechtsanwältin der Fanhilfe, Gloria Holborn, kommentiert die Entscheidung im Verfahren gegen ihren Mandanten wiefolgt: „Das Gericht stellte eindeutig klar, dass ein einheitlich getragener Pullover, sogar in Verbindung mit weiteren Indizien, allein kein Grund für eine Verurteilung sein darf! Das nun auch die Staatsanwaltschaft ihren Einspruch gegen dieses Urteil zurückgezogen hat, ist nur folgerichtig. Die nicht unerheblichen Verfahrenskosten trägt die Staatskasse.“

Schon seit Beginn der Ermittlungen im Oktober 2018 hat sich die Fanhilfe Hertha BSC in teilweiser Zusammenarbeit mit der Fanhilfe von Borussia Dortmund, kritisch zu den Vorgehensweisen der Beamten am und im Nachgang des Spieltages geäußert (Gemeinsame Pressemitteilung vom 27.10.2018).

Pressemitteilung: Ermittlungsfehler häufen sich – Verwechslung sorgt für Freispruch

Ein KSC-Fan, der sich laut Ermittlungsbehörden an den Ereignissen beim letzten Gastspiel der Hertha am 27.10.2018 im Westfalenstadion beteiligt haben soll, wurde heute richtigerweise freigesprochen. Denn in Dortmund war er gar nicht.

Dazu erklären gemeinsam die Fanhilfe Karlsruhe und die Fanhilfe Hertha B.S.C.:

„Die bisherigen Ermittlungen zu den Geschehnissen an diesem Tag, haben schon für reichlich Kopfschütteln gesorgt. Das nun aber eine Person aufgrund einer Verwechslung vor Gericht erscheinen musste und sie der gesuchten Person nicht einmal annähernd ähnlich sieht, ist eine neue Dimension von fehlerhafter Polizeiarbeit.

Anhand von Bildern des besagten Tages und durch Zeugenaussagen wurde belegt, dass der Angeklagte zeitgleich das Auswärtsspiel des KSC im 600km entfernten Unterhaching besuchte. Dies wurde durch die anwaltliche Vertretung dem Gericht bereits im Vorfeld der Hauptverhandlung mitgeteilt. Warum das Verfahren trotzdem stattfinden musste, ist aus unserer Sicht völlig unverständlich. Die vermeidbaren Verfahrenskosten muss nun der Steuerzahler tragen.

Selbst die Stadionverbotskommission des BVB erkannte, dass der KSC-Fan nicht in Dortmund gewesen sein konnte und sprach das beantragte Stadionverbot nicht aus.

Dieser Fall reiht sich ein in eine Vielzahl von Ermittlungsfehlern. Bei der utopischen Größe des Beschuldigtenkreises gehen wir fest davon aus, dass dies nicht der letzte Freispruch gewesen sein wird!“

Fanhilfen kritisieren Beschlussvorschlag für Innenministerkonferenz

Auf der anstehenden Innenministerkonferenz (IMK) vom 04. bis 06. Dezember 2019 in der Hansestadt Lübeck sollen erneut Gesetzesverschärfungen gegen Fußballfans beschlossen werden (Hintergrund). Die IMK soll demnach unter anderem eine härtere Bestrafung des Abbrennens von Pyrotechnik, eine Reformierung des Landfriedensbruchs sowie den Entzug der Fahrerlaubnis bei Vergehen im Zusammenhang mit Fußballspielen beschließen. Die Fanhilfen kritisieren allein die Debatte über derlei Maßnahmen als realitätsfremd, unverhältnismäßig und rechtswidrig.

Erst kürzlich wurde im aktuellen Jahresbericht der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) der wiederholte Rückgang von eingeleiteten Strafverfahren und verletzten Personen im Zusammenhang mit Fußballspielen festgestellt – Ein Trend, der seit Jahren anhält. Weshalb nun also erneut Gesetze verschärft werden sollen, um Fußballfans noch mehr als ohnehin schon zu kriminalisieren, erscheint schleierhaft. Vielmehr scheint es ein erneut billigster Versuch, sich über kurzgedachte und ineffektive Maßnahmen als vermeintlich “durchgreifender” Law-and-Order-Politiker in der Öffentlichkeit profilieren zu wollen.

Die Erfahrung der Fanhilfen zeigt, dass die bereits existierenden Gesetze und weitgehenden Strafverfolgungsmöglichkeiten bei Fußballfans im Vergleich zu anderen gesellschaftlichen Gruppen bis zum letzten ausgereizt werden. Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit wird von Polizei und anderen Behörden oftmals kaum bis gar nicht beachtet. Ohne jemals einer Straftat schuldig gesprochen worden zu sein, mit einem bereits bei Zustellung Gebühren verursachenden Betretungsverbotsbescheid bedacht zu werden, ist Zeugnis dessen genug. Ähnliches gilt für die Speicherung in illegalen Polizeidateien, ohne darüber auch nur ansatzweise informiert zu werden. Was an Fußballfans aus Sicht der Sicherheitsbehörden „erfolgreich“ getestet wurde, trifft später auch alle anderen. Inwieweit der Entzug der Fahrerlaubnis beispielsweise zu sichereren Fußballspielen beitragen soll, bzw. dass umgekehrt eine Person, die im Stadion auffällig wird, gleichzeitig nicht fahrtüchtig sein soll, bedarf ebenso mindestens einer Erklärung.
Aus Sicht der Fanhilfen handelt es sich hierbei schlichtweg um Populismus und das auf Kosten von Freiheitsrechten eines jeden Einzelnen.

Bezüglich Pyrotechnik von einer gesellschaftlichen Missbilligung und dem Ausdruck zu verleihen in einer solchen Totalität zu sprechen, erscheint überdies mindestens anmaßend in Anbetracht sicherlich durchaus abweichender Meinungen bei nicht wenigen Menschen, die tatsächlich die Fußballstadien der Republik besuchen. Nicht nur als Fußballfan, sondern auch als gemeiner Steuerzahler fragt man sich doch eingängig, ob es nicht wichtigere Themen auf einer Innenministerkonferenz zu besprechen gibt, die die Gesellschaft in der Tat derlei missbilligt.

Insbesondere im Hinblick auf negative Beispiele in eben jenen Strafverfolgungsbehörden in der jüngsten Vergangenheit sowie eine mangelnde transparente Fehlerkultur und die daraus resultierenden Folgen.

Knochenbruch durch Polizeiknüppel bleibt legal

Nach Einlegung einer Beschwerde zur Einstellung von Ermittlungen gegen Polizisten (siehe PM vom 05.06.19), wird auch die Generalstaatsanwaltschaft in Hamm diese nicht weiter verfolgen.

Dazu erklärt die Fanhilfe Hertha B.S.C.:

„Die Generalstaatsanwaltschaft in Hamm macht sich zum willfährigen Erfüllungsgehilfen von prügelnden Polizisten und einem hetzenden Innenminister. Auch hier wird auf eine detaillierte Anzeige mit allgemeinen Anmerkungen, die keinerlei Bezug zu dem konkreten Fall besitzen, geantwortet. Eine Auseinandersetzung mit den erhobenen Vorwürfen hat wieder nicht stattgefunden. Diese Arbeitsweise lässt tief blicken und reiht sich nahtlos ein in die zahlreichen Fälle von Tolerierung massiver Polizeigewalt in ganz Deutschland.

Durch diese Vorgänge bestätigen sich unsere schlimmsten Befürchtungen, dass die Aufarbeitung der Geschehnisse vom 27.10.18 durch die Ermittlungsbehörden völlig einseitig geführt wird: Zahlreichen Strafbefehlen, Klageerhebungen und willkürlichen Stadionverboten stehen, trotz eindeutiger Beweislage, eingestellte Ermittlungsverfahren gegen prügelnde Polizisten gegenüber.

Für dieses schwere Versagen des Rechtsstaats tragen all jene die Verantwortung, die immer noch gegen die Kennzeichnungspflicht für Polizisten, sowie unabhängige Kontroll- und Ermittlungseinrichtungen hetzen. Die daraus bei vielen Personen entstehende Ablehnung staatlicher Institutionen wird dabei wissentlich in Kauf genommen.“

Brutaler Angriff auf Herthaner – Berliner Polizei mit neuer Eskalationsstrategie

Im Nachgang des Bundesligaheimspiels zwischen Hertha B.S.C. und dem VfL Wolfsburg kam es auf dem Olympischen Platz vor der Ostkurve zu einem brutalen Polizeiangriff auf abreisende Herthaner. Eine Meinungsverschiedenheit zwischen drei Herthanern nahm die Berliner Polizei zum Anlass, um wahllos und ungezügelt auf umstehende Fans einzuschlagen und Pfefferspray zu versprühen. Hierbei wurden auch als solche erkennbar auftretende und vermittelnd wirkende Mitarbeiter des Fanprojekts Berlin, der Fanbetreuung von Hertha B.S.C., sowie eine Rechtsanwältin tätlich angegriffen. 

Dazu erklärt die Fanhilfe Hertha B.S.C.:

„Ganz offensichtlich scheint die Berliner Polizei zu Beginn der Saison eine neue Eskalationsstrategie umzusetzen. Anders ist es nicht zu erklären, dass für die Festnahme eines Herthaners, dem lediglich ein leichtes Vergehen vorgeworfen wurde, unzählige Verletzte in Kauf genommen wurden. Wenn uns darüber hinaus von Zeugen Polizeiaussagen wie ‚Haut sie alle weg!‘ bestätigt werden, muss von einem geplanten Angriff der Berliner Polizei ausgegangen werden.

Die Entwicklung, dass Polizisten gegenüber Fußballfans außerhalb des rechtlichen Rahmens agieren, hat sich gestern Abend wieder einmal bestätigt. Solche Zustände kann kein Fußballfan befürworten. Ebenso stellen sie einen direkten Angriff auf den Rechtsstaat dar. Dass die Polizei es mit diesem nicht ganz genau nimmt, zeigen die später getätigten Aussagen eines Hundertschaftsleiters, der bereits noch vor Ort seine Kollegen zu sich holte und mit dem Satz ‚So, jetzt erkläre ich euch mal, was ihr in eure Berichte schreibt’, sein Verständnis von objektiven Polizeiberichten zum Ausdruck brachte. Ein solcher Versuch der Manipulation von Beweismitteln lässt uns fassungslos zurück.

Wir fordern die Verantwortlichen auf, alles für eine lückenlose Aufklärung dieses Angriffs zu tun, bis hin zu personellen und strafrechtlichen Konsequenzen. Wir als Fanhilfe Hertha B.S.C. werden eine solche Aufklärung auf allen Ebenen forcieren und diesen Prozess begleiten. Wenn nicht einmal mehr Mitarbeiter des sozialpädagogischen Fanprojekts, der Fanbetreuung oder Rechtsanwälte vor den Übergriffen der Beamten sicher sind, stellt sich uns die Frage, welche Grenzen die Polizei überhaupt noch kennt.“