Vollständige Datenauskunft erst nach Klage möglich – Land Berlin trägt die Kosten verfehlter Polizeiarbeit

Im Januar 2015 reichte ein Anhänger von Hertha B.S.C. Klage gegen das Landeskriminalamt Berlin (LKA) aufgrund einer nicht erfolgten Datenauskunft aus der Datei „Sportgewalt Berlin“ ein. Der Rechtsstreit wurde nun nach erfolgter Auskunft vor dem Verwaltungsgericht Berlin für beendet erklärt. Die vollständigen Kosten des Verfahrens trägt das Land Berlin.

Dazu erklärt die Fanhilfe Hertha B.S.C.: „Erst die rechtlichen Schritte des Fans haben das LKA dazu veranlasst, die ihn betreffenden Informationen aus der Datei „Sportgewalt Berlin“ zu übermitteln. Es ist für uns weiterhin vollkommen unverständlich, warum Bürgern Berlins ihr Recht auf Datenauskunft so massiv verweigert wird.

Die Rechnung dieses Fehlverhaltens trägt nun der Steuerzahler. Dies betrifft sowohl die Verfahrenskosten als auch die Anwaltskosten des Klägers. Die Öffentlichkeit muss sich die Frage stellen, ob eine derartige Verweigerungshaltung des LKA weiterhin ohne Konsequenzen hingenommen werden soll. Rene Lau, der Rechtsanwalt des Klägers kündigte in diesem Zusammenhang an, sobald sich die Möglichkeit ergibt, rechtliche Schritte gegen die gesamte Datei „Sportgewalt Berlin“ einzulegen.

Da auch zweieinhalb Jahre nach dem Aufdecken dieser Datei durch Anfragen im Abgeordnetenhaus von Berlin bis heute niemand plausibel die Frage beantworten kann, warum darin eine derartig hohe Anzahl von Personen gespeichert ist und die Zahlen innerhalb kürzester Zeitabstände erheblich variieren, unterstützt die Fanhilfe Hertha B.S.C. dieses Anliegen vollumfänglich. Darüber hinaus rufen wir weiterhin alle Herthaner, welche im Rahmen von Fußballspielen ihre Personalien abgeben musste dazu auf, eine entsprechende Anfrage auf Datenauskunft aus der Datei „Sportgewalt Berlin“ zu stellen. Sollte das LKA weiterhin eine allumfassende Beantwortung der Anfragen verweigern, raten wir jeder betroffenen Person ebenfalls rechtliche Schritte dagegen einzulegen.“